Handwerk Special 57 vom 11.09.1997


Handwerk aktuell

'Kleine AG' im Handwerk?

Rechtsformen für Handwerksbetriebe

Der Gang an die Börse ist in, insbesondere bei größeren Unternehmen. Aber ist dies auch interessant für das Handwerk? Die seit der Novellierung des Aktienrechts 1994 bestehende Rechtsform der "Kleinen Aktiengesellschaft" soll vor allem mittelständischen Unternehmen eine höhere Eigenkapitalausstattung ermöglichen.

HwK-Betriebsberatung und Rechtsdezernat stellen heraus: Das Aktienrecht wurde wesentlich vereinfacht . Zur Gründung einer "kleinen AG" ist beispielsweise nur noch eine Person erforderlich statt bisher fünf. Erleichterungen betreffen die Regelungen bezüglich der Hauptversammlung, der Rücklagenbildung und der Arbeitnehmermitbestimmung.

Im Verhälnis zur GmbH besteht ein Vorteil darin, daß zur Übertragung von Aktien an eine dritte Person keine notarielle Beurkundung erforderlich ist. Ein erheblicher Nachteil der Rechtsform AG liegt für Handwerksbetriebe in der Höhe des gezeichneten Kapitals von 100.000 Mark. Für Betriebe in der Gründungsphase kann das Liquiditätsprobleme bedeuten. Insgesamt haben sich Gründung und Verwaltung von GmbH und AG jedoch stark angenähert.

Handwerksbetrieben ist die AG aber nur dann zu empfehlen, wenn sie als Einstiegsmodell gedacht ist, das bei raschem Wachstum auf den späteren Gang an die Börse vorbereiten soll.

Informationen: HwK-Betriebsberatung, Tel.: 0261/398-247, Fax: -994, e-mail: beratung@ hwk-koblenz.de