Handwerk Special 58 vom 07.11.1997


Handwerk aktuell: Nachrichten aus der HwK Koblenz

Aus der Praxis für die Praxis: Ingenieurverordnung

Von fast 17000 eingetragenen Handwerksbetrieben sind 171 Betriebe über die sogenannte "Ingenieurverordnung" in der Handwerksrolle angemeldet. Diese Verordnung regelt, mit welchem Ingenieurtitel welche Handwerke ausgeübt werden dürfen. So kann ein Bauingenieur beispielsweise einen Maurerbetrieb gründen, wenn er praktische Fähigkeiten nachweisen kann.

Die Handwerksordnung fordert entweder eine Gesellenprüfung oder einen dreijährigen Praxisnachweis in dem betreffenden Handwerk. Nach vierjähriger Praxis kann der Betrieb auch ausbilden. Von dieser Regelung machen derzeit im Elektrohandwerk 38 und im Baubereich 41 Betriebe Gebrauch.