Handwerk Special 59 vom 28.11.1997


Handwerk aktuell

Meisterprüfung zahlt sich aus

HwK-Gewerbeinformation 4/1997

Er bürgt für Qualität: Der große Befähigungsnachweis, der mit bestandener Meisterprüfung zur Ausübung eines Handwerks berechtigt. Hierzu nimmt die neue Gewerbeinformation 4/1997 Stellung, die die HwK Koblenz für die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz jetzt herausgegeben hat. Kritiker sehen in der Meisterprüfung ein Instrument, das den freien Wettbewerb erschwere. Wie sich aber bei Vergleichen im Wirtschaftsleben zeigt, verfügt der Handwerksunternehmer mit ihr über eine solide Grundlage an fachlichem Können, technischem Wissen und kaufmännischer Kenntnis. Der Befähigungsnachweis ist ein in vielen Jahren gewachsener und anerkannter Maßstab für das Rüstzeug, das ein Handwerker für die Selbständigkeit im gewählten Beruf braucht.

Vor einem Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht erneut festgestellt, daß die Meisterprüfung als Voraussetzung für die selbständige Unternehmensführung im Handwerk mit dem Grundsatz der Gewerbefreiheit vereinbar ist. Diesen Beschluß gibt die neue Gewerbeinformation wieder. Weiter befaßt sie sich mit der Anerkennung der österreichischen Meisterprüfung und den Vorbereitungen eines deutsch-französischen Abkommens über die Anerkennung von Meisterprüfungszeugnissen. Zu den Inhalten der neuen Ausgabe gehören außerdem das Reisegewerbe und die Handwerksausübung bei Zimmerer- und Malerarbeiten sowie eine Übersicht über die verwandten Handwerke.

Bestellung bei der HwK Koblenz, 56063 Koblenz, Tel.: 0261/398-261, Fax: -983, e-mail: beratung@hwk-koblenz.de