Handwerk Special Nr. 177 vom 22. Februar 2014 - page 12-13

Bewerber für die Arbeitgeberseite
müssen
seit mindestens einem Jahr ununterbrochen
Inhaber eines Betriebes sein, der in die
Handwerksrolle oder in das Verzeichnis
der zulassungsfreien Handwerke bzw. in
das Verzeichnis der handwerksähnlichen
Gewerbe eingetragen ist, und die Befugnis
zum Ausbilden von Lehrlingen besitzen.
Bei gesetzlichen Vertretern wahlberech-
tigter juristischer Personen und vertre-
tungsberechtigten Gesellschaftern wahlbe-
rechtigter Personengesellschaften müssen
die von ihnen vertretenen Unternehmen
seit mindestens einem Jahr ein Handwerk
selbstständig betreiben und die Vertre-
tungsberechtigung muss für den Zeitraum
von mindestens einem Jahr bestehen.
Bewerber für die Arbeitnehmerseite
müssen eine Gesellenprüfung oder eine
vergleichbare Prüfung vorweisen. Bei
handwerksähnlichen Gewerben reicht es
aus, wenn die Bewerber regelmäßig mit
Arbeiten betraut sind, die gewöhnlich von
einem Gesellen ausgeführt werden.
Alle Bewerber müssen am Wahltag voll-
jährig sein.
Jede Person und jede Organisation – nicht
nur Innungen, Kreishandwerkerschaften
und Arbeitnehmerorganisationen – kann
eine Liste zur Wahl der Vollversammlung
aufstellen, also Bewerber vorschlagen.
Der Wahlvorschlag
muss die Namen von
32 Arbeitgeber- bzw. 16 Arbeitnehmer-
vertretern auflisten. Außerdem müssen für
jeden Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Ver-
teter jeweils zwei Stellvertreter vorge-
schlagen werden.
Die Wahlvorschläge müssen spätestens am
35. Tag vor dem Wahltag (21. September
2014) beim Wahlleiter eingehen.
I
nfos
tung und des
Wahlausschusses
begonnen. Der Vorstand
derHwKhatam10.Januar2014
die Ministerin für Wirtschaft,
Klimaschutz, Energie und Lan-
desplanung Rheinland-Pfalz,
Evelin Lemke, bestellt (veröf-
fentlicht im DHB Nr. 4 vom 20.
Februar 2014).
Im nächsten schritt folgt der
Aufruf derWahlleiterin zur Ein-
reichung vonWahlvorschlägen.
Darin steht beschrieben, wie
man eine Liste mit Wahlvor-
schlägen erstellt und wie viele
Arbeitgeber- und Arbeitneh-
mervertreter aus den jeweiligen
Gewerbegruppen für einen
Wenn’s amtlich wird ...
Die Selbstverwaltung im Handwerk beruht auf dem ehrenamtlichen Engagegement Vieler
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In der Lehre Auslandserfahrung sammeln
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Bei der Handwerkskam-
mer (HwK) Koblenz steht
im Herbst 2014 die Wahl
zur Vollversammlung für
die neue Legislatur 2014
bis 2019 an. Dafür sucht
das Handwerk Persön-
lichkeiten, die bereit sind,
sich ehrenamtlich zu
engagieren und sich für
ihre Gewerbegruppe als
Kandidat auf eine Wahl-
vorschlagsliste setzen zu
lassen.
Für die HwK Koblenz ist diese
demokratische Wahl ein zen-
trales Ereignis. Die Männer und
Frauen, die in dieVollversamm-
lung gewählt werden, vertreten
die Interessen allerHandwerker,
die der Selbstständigenwie auch
die der Mitarbeiter und Lehr-
linge. Sie bilden das Parlament
des Handwerks.
Als höchstes beschlussfähiges
Organ entscheidet die Vollver-
sammlung unter anderem über
den Haushalt der Kammer, sie
erlässt Vorschriften über die
Berufsausbildung, berufliche
Fortbildung und Umschulung.
Vorbereitung der Wahl zur Vollversammlung für die Wahlperiode von 2014 bis 2019 hat begonnen
Spiegel der
handwerklichen Vielfalt
Alle fünf Jahre gibt es bei allen
Handwerkskammern Wahlen
zur Vollversammlung. Zwei
Drittel der Mitglieder sind
Betriebsinhaber und ein Drit-
tel sind Gesellen oder andere
Arbeitnehmer, die in einem
Handwerksbetrieb arbeiten.Aus
der Mitte der Vollversammlung
werden der Präsident und seine
beidenStellvertreter(Präsidium)
sowie die übrigenMitglieder des
Vorstands gewählt. Auch für
Präsidium und Vorstand gilt die
DrittelbeteiligungderArbeitneh-
mer – eine einmalige Form des
Miteinanders in Kammern, in
Deutschland und Europa.
Da das Handwerk sehr viel-
fältig ist, sollen die Mitglieder
des Kammerparlaments die
verschiedenen Gewerkegrup-
pen aus allen Regionen des
Kammerbezirks repräsentieren.
InsbesondereFrauen,Migranten
und Vertreter der jungen Hand-
werkergeneration sind herzlich
willkommen und aufgefordert,
sich ehrenamtlich zu engagieren
Auf geht’s
Den eigenen Handwerksberuf von einer neuen Seite ken-
nenlernen, ein fremdes Land entdecken, Sprachkenntnisse
erwerben und unvergessliche Erfahrungen machen – das er-
möglicht ein Auslandspraktikum jungen Handwerkern.
Die Mobilitätsberatung der Handwerkskammer (HwK) Koblenz
bietet auch 2014 zahlreiche Auslandsaufenthalte für Handwerks-
lehrlinge, die den Schritt über die Grenze wagen möchten. Die
Lehrlinge erhalten umfangreiche Unterstützung, so bei der Suche
des Praktikumsplatzes oder der Unterkunft. Darüber hinaus in-
formieren die Mobilitätsberater über finanzielle Fördermittel aus
dem Programm Leonardo da Vinci. So wird ein großer Teil der
Reise- und Aufenthaltskosten der Junghandwerker gedeckt.
Lehrlinge, die gerne ein Praktikum im deutschsprachigen Aus-
land absolvieren möchten, können vom 6. bis 18. April an einer
zweiwöchigen Reise nach Wien teilnehmen oder ab dem 16.
August ein dreiwöchiges Praktikum in der Schweiz absolvieren.
Auch im spanischen Valencia können deutsche Handwerkslehr-
linge Berufserfahrung sammeln. Das Praktikum beginnt am 23.
April und dauert drei Wochen.
Konditoren oder Kraftfahrzeugmechatroniker in spe, die die Côte
d’Azur entdecken möchten, können vom 22. April bis 13. Mai
ein Praktikum in Südfrankreich absolvieren. Ebenfalls ab 22.
April wird eine Reise mit dreiwöchigem Betriebspraktikum nach
Cork/Irland angeboten.
Alle Auslandsangebote bringen nicht nur den Lehrlingen, son-
dern auch ihren Ausbildungsbetrieben viele Vorteile. Ausland-
spraktikanten kommen in der Regel selbstständiger, motivierter
und mit neuem Selbstbewusstsein zurück in die Heimat und ha-
ben oftmals auch viele neue Fachkenntnisse im Gepäck.
Die Mobilitätsberatung wird gefördert aus Mitteln des Bundes-
ministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Europäischen
Sozialfonds. Eine Übersicht über die Angebote gibt’s auch im
Internet unter
... und Anmeldung, Tel. 0261/ 398-331,
Fax -990, E-Mail
Angebote der HwK-Mobilitätsberatung
Kandidaten und Wahllisten
Arbeitgeberseite:
Kreishandwerkerschaft Mittelrhein
Hauptgeschäftsführer Karlheinz Gaschler
Hoevelstraße 19, 56073 Koblenz
Tel. 0261/ 40630-0, Fax -30
E-Mail
Das Handwerk wählt sein Parlament!
Das Parlament des Handwerks
Präsident (AG)
Vizepräsidenten (1 AG + 1 AN)
insges. 9 Vorstände (6 AG, 3 AN)
32 Betriebsinhaber
16 Arbeitnehmer (AN)
(Arbeitgeber, AG)
Vollversammlung mit 48 Mitgliedern
Grundlage für die Wahl zur Vollversammlung ist das
Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksord-
nung, HwO), Anlage C, Wahlordnung für die Wahlen
der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerks-
kammer, in Verbindung mit der Sat-
zung der Handwerkskammer (HwK)
Koblenz – nachzulesen im Internet
unter
Die Handwerkskammer (HwK) Koblenz gibt das Deut-
sche Handwerksblatt (DHB) als ihr amtliches Mittei-
lungsorgan gemeinsam mit anderen Handwerkskammern
heraus. Im DHB veröffentlicht die HwK ihre Rechts-
grundlagen und deren Veränderungen. Dazu zählen
alle Informationen rund um die Wahlen
zur Vollversammlung. Sie sind auch im
HwK-Internetangebot zu finden über den
Direktlink
Informationen bei der HwK Koblenz, Tel. 0261/ 398-141,
Fax -937, E-Mail
und in die Arbeit der Vollver-
sammlung einzubringen. Die
Sitzverteilung richtet sich nach
der Stärke der Gewerbegruppen
und ist in der Satzung der Hand-
werkskammer festgeschrieben.
27. März: Startschuss zum
Erstellen der Wahllisten
Das Verfahren zur Neuwahl der
Vollversammlung hat mit
der Bestellung der Wahllei-
Arbeitnehmerseite:
DGB Regionsgeschäftsführerin
Gabi Weber
Moselring 5-7a, 56068 Koblenz
Tel. 0261/ 303060
E-Mail
Wahlvorschlagbenötigtwerden.
Für jedes Mitglied müssen zwei
Stellvertreter vorgeschlagen
und jede Liste muss durch eine
bestimmte Anzahl – maximal
70–Wahlberechtigte unterstützt
werden (folgt im DHB Nr. 6 am
27. März 2014).
Selbstständig oder
angestellt? Mitarbeiten!
Die HwK Koblenz begleitet
diesen Prozess und steht dabei
in engem Kontakt mit den
Kreishandwerkerschaften und
Verbänden sowie den Arbeit-
nehmerorganisationen. Deshalb
bittet die HwK ausdrücklich
darum, auchHandwerker vorzu-
schlagen,dienichtinInnungoder
Gewerkschaft organisiert sind.
Die Wahllisten werden durch
den Wahlausschuss geprüft.
Sind sie korrekt, werden sie zur
Wahl zugelassen und im DHB
veröffentlicht (vorgesehen im
DHBNr.19am9.Oktober2014).
Die Handwerksordnung geht
von einer echten Wahl aus, das
heißt, es liegen für die Arbeitge-
ber-und/oderArbeitnehmerseite
mehr als eine Wahlliste vor.
Dann findet eine Briefwahl am
Wahltag, 26. Oktober 2014, statt
(Direktwahl).
Gibt es nur einenWahlvorschlag
für eine oder beide Seiten, sind
die dort aufgelisteten Vertreter
gewählt (Friedenswahl, siehe
Infokasten).
MitderkonstituierendenSitzung
am 18. November 2014 nimmt
die neu gewählte Vollversamm-
lung ihre Arbeit auf, wählt
Präsidium und Vorstand sowie
dieAusschüsse(Berufsbildungs-
und Rechnungsprüfungsaus-
schuss).
Kirsten Freund/HwK
Für die Wahl der Vollversammlung legt der
Vorstand der Handwerkskammer zunächst den
Wahltermin fest und bestellt einen Wahlleiter.
Dieser beruft den Wahlausschuss und fordert im
Deutschen Handwerksblatt (DHB) zur Abgabe
von Wahlvorschlägen auf.
Wahlberechtigt sind alle bei der Handwerkskam-
mer eingetragenen Betriebe (Handwerk und hand-
werksähnliches Gewerbe) durch ihre Vetreter.
Zum Zeitpunkt der Wahl muss die Person volljäh-
rig sein. Juristische Personen und Personengesell-
schaften haben jeweils nur eine Stimme.
Zur Wahl aufgerufen werden auch die Arbeitneh-
mer im HwK-Bezirk, das sind die volljährigen
Gesellen und andere Mitarbeiter mit abgeschlos-
sener Berufsausbildung, die in einem Betrieb des
Handwerks oder des handwerksähnlichen Ge-
werbes beschäftigt sind.
Wenn nur ein Wahlvorschlag für die Arbeitgeber
oder die Arbeitnehmer eingereicht wird, gelten
diese Personen als gewählt, ohne dass eine Wahl-
handlung stattfindet (Friedenswahl).
Eine Direktwahl in Form einer Briefwahl gibt
es dann, wenn mehrere Listen für die Arbeitge-
ber- oder Arbeitnehmerseite zugelassen sind. In
diesem Fall verschickt der Wahlleiter die Wahl-
unterlagen an alle Wahlberechtigten.
Arbeitgeber erhalten durch die Kammer ihre
Wahlunterlagen mit Wahlschein, Stimmzettel,
Wahlumschlag und Rücksendeumschlag aufgrund
der Eintragung in die Handwerksrolle.
Arbeitnehmer im Handwerk erfahren durch das
DHB sowie öffentliche Mitteilungen an die Me-
dien der Region von dem Wahlaufruf. Für die
Wahlunterlagen benötigen sie eine Bestätigung
ihres Arbeitgebers (Wahlberechtigungsschein).
Den senden sie an den Wahlleiter, der im Gegen-
zug die Briefwahlunterlagen zuschickt.
Ausgezählt werden die Stimmen durch den Wahl-
ausschuss.
Das Ergebnis wird im DHB und auf den Internet-
seiten der Handwerkskammer veröffentlicht unter
Friedenswahl oder Direktwahl
Fotos:
Werner Baumann
Die Erstellung der Wahllisten koordinieren für die ...
1...,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11 14,15,16,17,18,19,20,21,22,23,...25
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